Verwaltungsauschuss der Seelsorgeeinheit

Für die Verwaltung des Ortskirchenvermögens muss der Kirchengemeinderat einen Verwaltungsausschuss bilden. Der Verwaltungsausschuss hat die Aufgabe, den Kirchengemeinderat von allgemeinen Verwaltungsaufgaben zu entlasten und für den Kirchengemeinderat verschiedene Angelegenheiten selbständig zu beraten und zu beschließen.

Folgende Aufgaben sind unter anderem dem Verwaltungsausschuss übertragen worden:

  • Vorberatung des Haushaltsplanes
  • Personalangelegenheiten
  • Unterhaltung der kirchlichen Gebäude und Liegenschaften, soweit nicht ein Bauausschuss gebildet wird
  • kleinere Beschaffungen und sonstige Angelegenheiten, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind